s b f   s e e 
Der amtliche Sportbootführerschein See Diese Seite druckenDiese Seite weiterempfehlenFeedback zu dieser Seite
 
Im Anschluss an die Informationen zum Sportbootführerschein See finden Sie noch Bitte klicken!Allgemeine Informationen zu den deutschen Führerscheinen und Befähigungsnachweisen für Führer von Sportbooten.
 
Der Sportbootführerschein See eröffnet Ihnen die ganze Welt des Bootssports, egal ob auf der Nord- und Ostsee, dem Mittelmeer oder in der Karibik. Dieser Sportbootführerschein erlaubt es Ihnen, überall Boote zu mieten und zu fahren - egal ob Schlauchboot, Jetski oder Motoryacht. Jeder, der schon mal die Seeluft geschnuppert hat, kommt davon nicht mehr los. Steigern Sie Ihre Lebensqualität im Ruhestand oder genießen Sie dieses neue Lebensgefühl im Urlaub.
 
Mit dem Sportbootführerschein See dürfen Sie für Sport- und Freizeitzwecke alle Motor- und Segelboote fahren, egal wie groß, egal wie schnell, egal wie teuer. Für gewerbliche Zwecke (z. B. kostenpflichtige Angel- oder Ausbildungsfahrten) ist dieser Schein nicht zugelassen.
 
Der Sportbootführerschein See gilt für die küstennahen Gewässer (3-Seemeilen-Zone). Außerhalb dieser 3-Seemeilen-Zone gibt es sowieso keine Führerscheinpflicht, es darf dort also jeder fahren. Zum Befahren von Binnengewässern ist allerdings der Sportbootführerschein Binnen erforderlich.
 
Der Sportbootführerschein See enthält das Internationale Zertifikat der Vereinten Nationen (UN) und wird daher weltweit anerkannt.
 
Der Kurs zum Sportbootführerschein See beinhaltet folgende Themen:
  • Navigation
  • Kartenarbeit
  • Lichterführung und Betonnung
  • Seemannschaft und Knotenkunde
  • Kollisionsverhütungsregeln
  • Seeschifffahrtsstraßenordnung
  • Bootskunde, Motoren und Wartung
  • Ausrüstung
  • Umweltschutz
  • Wetterkunde
  • Prüfungsvorbereitung
Das Mindestalter für den Sportbootführerschein See beträgt 16 Jahre. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen Sie ein entsprechendes Antragsformular ausfüllen und eine Kopie Ihres Kfz-Führerscheines bzw. ein polizeiliches Führungszeugnis, ein ärztliches Attest über Hör- und Sehvermögen (auf Vordruck im Original und nicht älter als ein Jahr) sowie 1 Passbild vorlegen. Die Unterlagen müssen dem Prüfungsausschuss spätestens zwei Wochen vor dem Termin zusammen mit der Überweisung der Prüfungsgebühr vorliegen.
 
Für die Theorieausbildung benötigen wir ein Wochenende (Fr: 18:00 Uhr - 20:00 Uhr; Sa: 9:00 Uhr - 18:00 Uhr; So: 9:00 Uhr - 16:00 Uhr) und dann noch mal etwa einen halben Tag für die praktische Fahrausbildung mit dem Boot. Nach individueller Absprache sind auch andere Kurszeiten möglich.
 
Kurse für den Sportbootführerschein See werden jederzeit auf Anfrage durchgeführt. Sie können sich aber auch zu den in unserem Bitte klicken!Termin- und Veranstaltungskalender aufgeführten Kursen anmelden.
 
Die Preise für die von uns angebotenen Kurse entnehmen Sie bitte unserer aktuellen Bitte klicken!Preisliste für die Ausbildung!
Allgemeine Informationen zu den deutschen Führerscheinen und Befähigungsnachweisen für Führer von SportbootenZum Seitenanfang
 
Für das Führen von Sportbooten sind in Deutschland, abhängig vom Geltungsbereich sowie der Nutzungs- und Antriebsart, zwei amtliche Führerscheine vom Gesetz vorgeschrieben:
  • Der Sportbootführerschein Binnen
    berechtigt zum Befahren führerscheinpflichtiger Binnengewässer und Flüsse unter Segel oder Motor (mit Antriebsleistung von mehr als 3,68 kW / 5 PS) sowie zum Surfen auf Berliner Gewässern.
    Mindestalter: 16 Jahre (Motor); 14 Jahre (Segel); 14 Jahre (Surfen)
  • Der Sportbootführerschein See
    berechtigt zum Befahren von Küstengewässer innerhalb der 3-Seemeilen-Zone unter Motor (mit Antriebsleistung von mehr als 3,68 kW / 5 PS).
    Mindestalter: 16 Jahre
Darüber hinaus gibt es sogenannte freiwillig amtliche Führerscheine, die man nicht zwingend erwerben muss, jedoch von vielen Vercharterern von Booten und Yachten als Befähigungsnachweis gefordert werden. Voraussetzung für diese Scheine ist jeweils der Sportbootführerschein See. Zu den weiterführenden Befähigungszertifikaten gehören:
  • Der Sportküstenschifferschein (SKS)
    berechtigt zum Befahren der Gewässer aller Länder innerhalb der 12-Seemeilen-Zone. Damit weisen Sie umfangreiche Kenntnisse und seglerische Fertigkeiten nach, die Sie nur während praktischen Erfahrungstörns an Bord einer reviergeeigneten Yacht im küstennahen Bereich erwerben können (300 Seemeilen nach Erwerb des Sportbootführerschein See).
    Mindesstalter: 16 Jahre
  • Der Sportseeschifferschein (SSS)
    berechtigt zum Befahren von Nord- und Ostsee, Mittelmeer und Atlantik bis zu einem Küstenabstand von 30 Seemeilen und zum Führen von gewerblich genutzten Ausbildungsyachten und Traditionsschiffen. Hierfür müssen Sie 1.000 Seemeilen Erfahrung nach dem Erwerb des Sportbootführerschein See nachweisen.
    Mindestalter: 16 Jahre
  • Der Sporthochseeschifferschein (SHSS)
    berechtigt zum Befahren aller Meere und zum Führen von gewerblich genutzten Ausbildungsyachten Sportbooten. Für den Sporthochseeschifferschein sind weitere 1.000 Seemeilen nach dem Erwerb des Sportseeschifferscheins (SSS) Voraussetzung.
    Mindestalter: 18 Jahre
  • Der Traditionsschifferschein (TSS)
    ist ein Zusatzeintrag zum Sportseeschifferschein (SSS) oder Sporthochseeschifferschein (SHSS), welcher zum Führen von Traditionsschiffen bis 55 m Rumpflänge mit mehr als 25 Mann Besatzung in der entsprechenden Fahrgebieten erlaubt. Die praktische Qualifizierung erfolgt durch Borddienstzeiten.
  • Das Bodenseeschifferpatent (BSP)
    berechtigt zum Führen von Segelfahrzeugen mit mehr als 12 qm Segelfläche (BSP, Kategorie D) und Fahrzeugen mit Maschinenantrieb mit einer Leistung von mehr als 4,4 kW / 6 PS (BPS, Kategorie A).
  • Das Sportschifferzeugnis/Rheinsportschifferpatent
    berechtigt zum Führen von Fahrzeugen von mehr als 15 m aber weniger als 25 m Länge auf Binnenschifffahrtsstraßen (Sportschifferzeugnis) bzw. auf dem Rhein (Rheinsportschifferpatent).
Für Sportschifffahrt gibt es außerdem noch folgende Funkbetriebszeugnisse:
  • Das Allgemeine Funkbetriebszeugnis - Long Range Certificate (LRC)
  • Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis - Short Range Certificate (SRC)
  • Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
Wie vorgeschrieben, müssen alle Charteryachten mit pyrotechnischen Seenotsignalmitteln (einer Signalpistole mit Munition, Signalraketen, Handfackeln, Rauchsignalen) ausgerüstet sein. Das Gleiche empfiehlt sich natürlich auch für private Boote. Während Handfackeln und Rauchsignale ohne besondere Einschränkungen erworben werden dürfen, ist der Kauf, Transport und die häusliche Lagerung einer Signalpistole oder von Signalraketen nur gestattet, wenn ein Sachkundenachweis nach dem Waffengesetz und Fachkundenachweis nach dem Sprengstoffgesetz vorgelegt werden kann. Zum Kauf einer Signalpistole benötigt man sogar eine Waffenbesitzkarte.
Daher sollte jeder Bootsführer auch im Besitz folgenden Zertifikats sein:
  • Sachkundenachweis (SKN) nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht (§7 Abs. 1 WaffG, §1 Abs. 1 und 2 WaffV sowie §1 Abs. 3 SprengV)
 
Diese Seite drucken   Diese Seite weiterempfehlen   Feedback zu dieser Seite
  Zurück   Zum Seitenanfang  
Unser Internetangebot ist für eine Standardbildschirmauflösung von 1024x768 Bildpunkten optimiert und mit den gängigen Browsern getestet.
Für die Nutzung des vollen Funktionsumfangs sollten Sie JavaScript in Ihrem Browser aktiviert haben.
Für weitere Informationen beachten Sie bitte unsere Bitte klicken!Rechtlichen Hinweise!
 
HTML Validator               CSS Validator
 
©1995-2010 Schöni′s Tauchschule • Letzte Änderung an dieser Seite: Samstag, den 24. Oktober 2009 um 19:16:04 Uhr